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Rechtliche Betreuungen
Rhein-Sieg-Kreis / Neuwied
Viktoria Luise Goebels
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Viktoria Luise Goebels
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Willkommen
Rechtliche Betreuungen im
Rhein-Sieg-Kreis / Kreis NeuwiedV. Goebels
Viktoria Goebels, Soz.Päd. (M.A.)

kontakt(at)betreuung-goebels.de

selbstbestimmt
Selbstbestimmung ist ein Grundrecht (vgl. Art. 2 I GG):
Lebensgestaltung nach eigenen Wünschen und Vorstellungen.

Das gilt für alle gleich.

Bloß sind nicht alle gleichermaßen dazu in der Lage.

Manche können sich nicht gut verständlich machen.
Oder sind auf andere Menschen angewiesen und ordnen sich unter.
Krankheiten oder Behinderungen erschweren die selbstbestimmte Lebensführung.

Unter Umständen können bestimmte Angelegenheiten nur teilweise oder überhaupt nicht länger eigenständig erledigt werden.
Eine rechtliche Betreuung unterstützt kompetent und verlässlich.

Sie kann auch beschützen, z.B. vor ungerechtfertigten Forderungen oder Übervorteilung.

Und sie kann beraten und entlasten, wo Überforderung droht.
Auf Antrag
Wer volljährig ist und Unterstützung wünscht, die eigenen Wünsche und Vorstellungen umzusetzen, kann bei Gericht eine rechtliche Betreuung beantragen.

Eine Betreuung anregen kann, wer bei jemandem eine Notwendigkeit zur Unterstützung erkennt (häufig Ärzte, Nachbarn oder Angehörige.

Das Gericht prüft den Antrag / die Anregung und lädt zu einem persönlichen Gespräch ein (Anhörung).
notwendig, gewollt
Das Gericht prüft, ob das Erfordernis einer Unterstützung vorliegt (vgl. § 1814 III BGB).
Nur dann kann die Bestellung einer rechtlichen Betreuung angeordnet werden.

NICHT jedoch gegen den (ungetrübten) freien Willen des Volljährigen. (§ 1814 II BGB).

Neues Betreuungsrecht
Seit 1. Januar 2023 gilt das neue Gesetz.

Es sorgt für mehr Selbstbestimmung betreuter Volljähriger.

Und es achtet stärker auf die Qualität der Betreuung.
Bedarfe
Die Problemlagen und Bedarfe von Menschen sind individuell. Sie werden vor Aufnahme der Betreuung konkret benannt.

In Absprache mit dem Gericht werden so genannte Aufgabenbereiche festgelegt (§ 1815 I BGB).

So erhält ein Volljähriger genau die Unterstützung, die notwendig ist, und auch nur in diesem Umfang.
Aufgabenkreis
Die Aufgaben (Zuständigkeiten) hängen vom Einzelfall ab. Sie sind eng gefasst, konkret zu benennen.

Beispiel: die Gesundheitssorge, bezogen auf eine bestimmte medizinische Behandlung.

Mehrere Aufgaben-Bereiche bilden einen Aufgaben-Kreis.
Wille
Eine Betreuung handelt nicht im vermeintlich besten Interesse der Betreuten, sondern nach deren (mutmaßlichem) Willen.

Nicht hinter dem Rücken oder über den Kopf hinweg, sondern transparent und in Absprache.

Es kommt nicht darauf an, derselben Meinung zu sein. Auch ist nicht wichtig, wer recht hat.

Die Betreuung muss die Wünsche und Vorstellungen der betreuten Person nicht gutheißen, um sie dabei zu unterstützen. Entscheidend ist, was die betreute Person will.
Austausch
Ein regelmäßiger Austausch mit den Betreuten, aber auch Angehörigen, Behörden und dem Fachpersonal medizinischer, pflegerischer oder sozialer Einrichtungen und Organisationen ist wichtig.

So bleiben Betreute und Betreuung in den relevanten Bereichen stets auf dem Laufenden.
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